Europäische Unternehmen müssen sich auf weitreichende Neuerungen einstellen
Ein Emissionshandel auch für Gebäude, verschärfte CO2-Flottengrenzwerte, neue Energiesteuern und vieles mehr: Das “Fit for 55”-Gesetzespaket, mit dem die EU-Kommission bis 2030 eine Senkung des Treibhausgasausstoßes um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 erreichen möchte, betrifft die Wirtschaft auf breiter Front.
Am 14. Juli hat die Kommission das Maßnahmenbündel vorgestellt. Es enthält Entwürfe für zwölf Gesetzgebungsverfahren, die in kommenden Monaten parallel diskutiert, verhandelt und schließlich verabschiedet werden sollen.
Sie dienen der Umsetzung des “Green Deal”. Dieses ambitionierte Programm für den umwelt- und klimafreundlichen Umbau der europäischen Wirtschaft, das die EU-Kommission 2019 entwickelt hatte, wird inzwischen auch vom Europäischen Parlament und Rat mitgetragen.
Neben dem Ziel einer Verringerung der Treibhausgasemissionen in Europa um mindestens 55 Prozent wird die Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 angestrebt. Das bedeutet: In knapp drei Jahrzehnten dürfen in allen Lebens- und Wirtschaftsbereichen nur noch minimale Restemissionen anfallen.
Einschneidende Veränderungen
Zentrale Vorhaben im “Fit for 55”-Paket sind die Neuordnung des europäischen Emissionshandels einschließlich neuer Instrumente zur Vermeidung von Carbon Leakage, die Überarbeitung der Energieeffizienz- und der Erneuerbaren-Richtlinie, eine Verschärfung der CO2-Flottengrenzwerte und ein Vorschlag zur stärkeren Harmonisierung der Energiesteuern. Damit wird auch für die Unternehmen immer deutlicher, auf welche konkreten Neuerungen sie sich direkt oder in ihrem wirtschaftlichen Umfeld in den kommenden Jahren einstellen müssen:
Mehr und die wichtigsten Fit-for-55-Vorschläge findet Ihr auf der Homepage des DIHK:
https://www.dihk.de/de/themen-und-positionen/wirtschaftspolitik/umwelt/green-deal/fit-for-55-kommission-richtet-eu-gesetzgebung-auf-neues-klimaschutzziel-aus-55006