Die BAFA hat im Februar 2019 das “Merkblatt für Energieaudits nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 8 ff. EDL-G” aktualisiert sowie den „Leitfaden zur Erstellung von Energieauditberichten nach den Vorgaben der DIN EN 16247-1“ veröffentlicht. Beide Dokumente finden Sie unter der Webseite der BAFA.de oder auch in MyDMSZ unter: Gemeinsame Dateien/Auditierungsvorlagen/Vorlagen_16247/BAFA.
In den Dokumenten gibt es wesentliche Veränderungen/Verschärfungen, wie z.B.:
- Die Multi-Site Regelungen sind verschärft worden. Die Clusterbildung muss sich eindeutiger auf gleichartige Standorte beziehen. Explizit ausgeschlossen davon sind Krankenhäuser und Produktionsstätten genannt
- Wird ein ISO 50001 EnMS oder EMAS nicht fortgeführt, erlischt die Freistellung zum Energieaudit
- Geänderte Struktur des Beratungsberichts
- Umfangreichere Protokollierung des Auftaktgesprächs
- Detaillierte Anforderungen an die Dokumentation des Clusterungsprozesses bei Unternehmen, die das Multi-Site-Verfahren anwenden
- Neue Darstellungsform der Energieeffizienzmaßnahmen; es werden wesentlich detailliertere, rechnerische Nachweise für Energieeinsparungen gefordert, die durch Energieeffizienzmaßnahmen erzielt werden sollen
- Erhöhte Anforderungen an die anzuwendenden wirtschaftlichen Bewertungen der gefundenen Maßnahmen sowie die dafür zu berücksichtigenden Faktoren
- Erweiterte Kriterien für die Rangfolge der ermittelten Effizienzmaßnahmen
- Spezifische Anforderungen an die Beschreibung der eingesetzten Querschnittstechnologien
- Kleine Erweiterungen bei den Darstellungsformen in der Energiebilanz
- Neue Anforderungen an Kennzahlen
- Neue Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit der erhobenen Daten
- Änderungen bezüglich der zu erstellenden Energieflussdiagramme
- Interpretationshilfen für die 90%-Regeln, bezüglich des zu erklärenden Energieverbrauchs
- usw.
Bei Fragen stehen Ihnen die Fachexperten der DMSZ gerne zur Verfügung
Neuer Leitfaden und aktualisiertes Merkblatt für Energieaudits