Anfang Mai 2018 wurden auf der Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin drei Technische Regeln für Gefahrstoffe in geänderter und ergänzter Fassung veröffentlicht:
1. TRGS 220 Nationale Aspekte beim Erstellen von Sicherheitsdatenblättern
In der Anlage zur TRGS 220 wurde
- in Nummer 4.2 Absatz 6 neu gefasst und wurden die Absätze 7 und 8 gestrichen.
- in Nummer 4.4.1 Absatz 2 wurde Satz 4 neu gefasst.
- in Nummer 4.4.6 Absatz 3 wurde in der Tabelle der Eintrag zu 2-Butoxyethanol geändert.
Außerdem wurde eine ganze Reihe von redaktionellen Änderungen vorgenommen.
2. TRGS 900 Grenzwerte
In der TRGS 900 in Kapitel 3 unter Bemerkungen muss es in Nummer (3) im Klammerausdruck krebserzeugend Kategorie 1B heißen.
Außerdem wird folgende neue Nummer (27) angefügt: Für die Schleifmittelindustrie gilt gemäß der registrierten Verwendung nach der EU-REACH-Verordnung bis 28. Februar 2023 ein AGW von 5 mg/m3.
In der langen Liste der Arbeitsplatzgrenzwerte in Kapitel 3 wurden folgende Einträge geändert und ergänzt:
- Natriumbenzoat (als Benzoat)
- Kaliumbenzoat (als Benzoat)
- N-(3-Aminopropyl)-N-dodecylpropan-1,3- diamin
- Benzoesäure
- Bismutvanadiumtetraoxid
- 1-Ethylpyrrolidin-2-on
- Furan
- 2-Phenoxyethanol
- Naphthalin
Die Einträge zu Indium und seinen Verbindungen wurden berichtigt.
Die Einträge 2-Butoxyethanol, 2-Butoxyethyl-acetat, Fluoride, Naphthalin, Nitrobenzol, Phosphorpentoxid, Tetrachlorethylen (Per) und Zinn(II)-Verbindungen (anorganische) erhielten die Bemerkung EU.
In der CAS-Nummern-Aufzählung in Kapitel 4 wurden folgende Einträge ergänzt:
- Benzoesäure
- Furan
- Natriumbenzoat (als Benzoat)
- Kaliumbenzoat (als Benzoat)
- N-(3-Aminopropyl)-N-dodecylpropan-1,3- diamin
- 1-Ethylpyrrolidin-2-on
- Bismutvanadiumtetraoxid
3. TRGS 905 Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe
In der TRGS 905 wurde in Nummer 1 der Absatz 4 neu gefasst und in Nummer 3 in der Liste der Eintrag zu Blei-Metall gestrichen.