Am 3. Juli 2021 ist die Novelle des VerpackG in Kraft getreten. Die neuen Regelungen sind überwiegend jedoch erst 2022 umzusetzen. Der DIHK hat zu den neuen Bestimmungen ein Merkblatt erstellt. Da die Umsetzung einiger Regelungen noch nicht abschließend bzw. ausdrücklich geklärt ist, wird das Merkblatt zeitnah ergänzt.
Betroffen von den Änderungen sind insbesondere Gastronomiebetriebe und das Lebensmittelhandwerk, Inverkehrbringer gewerblich genutzter verpackter Waren und der E‑Commerce. Das Merkblatt informiert ausführlich über folgende Änderungen des Verpackungsgesetzes:
- Registrierungspflicht für Letztvertreiber von Serviceverpackungen
- Registrierungspflicht für sämtliche Hersteller und Inverkehrbringer von verpackten Waren
- Klarstellung bei der Datenmeldung
- Neue Informationspflichten für Letztvertreiber von nicht system-beteiligungspflichtigen Verpackungen
- Neue Nachweispflichten für Hersteller und Vertreiber von nicht system-beteiligungspflichtigen Verpackungen
- Prüfpflicht im E‑Commerce
- Mindestrezyklatanteil bei Einwegkunststoffgetränkeflaschen
- Ausweitung der Pfandpflicht
- Zwingendes Angebot von Mehrwegalternativen
- Benennung Bevollmächtigter
(Quelle DIHK)